AZ Wagenplatz akut von Räumung bedroht

Der Fachbereich Bauordnung hat nun offensichtlich einen Weg gefunden, einen Räumungstitel für den AZ-Wagenplatz offiziell zuzustellen. Dies geschah über eine amtliche Mitteilung in der Neuen Osnabrücker Zeitung am Freitag, den 13. Februar. Der Inhalt der Mitteilung lautet:

„Die Stadt Osnabrück, Fachbereich Städtebau, ... erlässt eine Bauaufsichtsanordnung ... an die Bewohner des Grundstückes Fürstenauer Weg ... und Verfügungsberechtigten der Bauwagen und Zelte, Fürstenauer Weg 70. Damit wird folgendes aufgegeben:

1. die ungenehmigte Nutzung der baulichen Anlagen (aufgestellte Bauwagen und Zelte) auf o.g. Grundstück ist zu unterlassen.

2. die auf dem o.g. Grundstück errichteten baulichen Anlagen (aufgestellte Bauwagen und Zelte) sind vom Grundstück zu entfernen.

Hierfür wird Ihnen eine Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe dieser Verfügung eingeräumt. Die Anordnung gilt 2 Wochen nach der Veröffentlichung in der Neuen Osnabrücker Zeitung als bekannt gegeben. Für den Fall, dass dieser Anordnung zu Ziffer 1 nicht Folge geleistet wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Sofern dieser Anordnung zu Ziffer 2 nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen wird, wird die Ersatzvornahme angedroht. Dann werden die angeordneten Maßnahmen durch Dritte auf Kosten der Adressaten dieser Anordnung ausgeführt. Für die durch die Ersatzvornahme entstehenden Kosten werden vorläufig ca. 1500 Euro veranschlagt. Die sofortige Vollziehung zu Ziffer 1 und 2 dieser Anordnung wird angeordnet. ... Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Osnabrück ... Widerspruch erhoben werden.“ Soweit der Text, ein Widerspruch wird in Kürze eingereicht. Politisch ist das Ganze natürlich eine Katastrophe und für die BewohnerInnen des Platzes auch ganz konkret. Die Räumungsaufforderung ist allein Sache der Bauordnungsbehörde. Weder Jugendamt noch Sozialdezernent waren darüber informiert. Auch sie haben erst heute von der Räumungsaufforderung gehört.

An alle UnterstützerInnen geht die Aufforderung, sich jetzt noch mal solidarisch zu zeigen, sobald etwas Konkreteres bekannt ist, werden wir uns wieder melden. Die gesetzte Frist lässt uns jetzt mindestens noch dreieinhalb Wochen Zeit. Die Verhandlungen um ein Ersatzobjekt laufen nach wie vor. Besucht unsere Veranstaltungen im März auf dem Wagenplatz – solange er noch steht! Ihr erhaltet dann auch immer direkte aktuelle Infos. Das Märzprogramm wird in Kürze auf unserer Internetseite erscheinen.

Gemeinsam sollten wir es schaffen, dass die Entscheidung der Behörde, die nicht zuletzt aufgrund des permanenten Drucks durch die CDU-Fraktion zustande kam, eine Katastrophe für eben diese Fraktion wird.