Alle Kinder haben die gleichen Rechte 

 

Als die Bundesregierung am 5. April 1992 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifizierte, gab sie eine Vorbehaltserklärung ab, die zur Folge hat, dass bis heute die Anwendung der Bestimmungen der Kinderrechtskonvention auf rechtlicher Ebene blockiert werden. Nach dieser Erklärung gilt für  Flüchtlingskinder in Deutschland nicht das nach Artikel 3 der Konvention vorrangig zu berücksichtigende „Kindeswohl“, sondern als erstes das Asylverfahrensrecht und das Ausländergesetz.

 

Bis heute ist auch die rot-grüne Bundesregierung im Bereich der Verbesserung der Rechtslage für Flüchtlingskinder untätig geblieben. Und auch der Gesetzentwurf für ein neues Zuwanderungsgesetz sieht keine Verbesserungen vor.

Nach wie vor sind Flüchtlingsjugendliche bereits mit 16 Jahren ausländerrechtlich handlungsfähig. Minderjährige Flüchtlingskinder werden wie Erwachsene der Drittstaatenregelung unterworfen, im Flughafenverfahren kaserniert oder landen in Abschiebelagern oder in Abschiebehaft.

Bereits zweimal, zuletzt als Reaktion auf eine von PRO ASYL in einem breiten Bündnis mit anderen Nichtregierungsorganisationen und vielen UnterstützerInnen  initiierte Petition, hat das Parlament die Regierung aufgefordert, die deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen und die Konvention im Ausländer- und Asylrecht voll anzuwenden. Zur Zeit beruft sich die Bundesregierung darauf, dass die Erklärung auf eine Initiative der Länder zurückgeht, weil die Kinderrechtskonvention innerstaatliche Bereiche betrifft, für die ausschließlich die Bundesländer zuständig sind und deshalb die Haltung der Länder für die Willensbildung der Bundesregierung eine besondere Bedeutung hat.

Zuletzt beklagte in einer Pressemitteilung zum Tag des Flüchtlings 2003 der EKD-Ratsvorsitzende Kock die mangelnde Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Auch der Petitionsausschuß des Bundestages hat am 26.9.01 die Eingabe von PRO ASYL zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung und zur vollen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland in vollem Umfang befürwortet.

 

Flüchtlingskinder sind zuerst Kinder. Bei allen Entscheidungen über ihr Schicksal und bei ihrer Behandlung im Alltag muß das Wohl des Kindes Vorrang vor dem Ausländer- und Asylrecht haben und vorrangig berücksichtigt werden!

 

Rücknahme der Vorbehaltsklausel 

 

 
 

Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebung

C/O Avanti! e.V., Tel: 0541-750 87 97

avantimail@web.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

ê          Allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muß umgehend Schutz durch Inobhutnahme gewährt werden, keine Unterbringung in der ZAST oder in Sammellagern.

ê          Bestellung eines Vormunds unverzüglich nach der Einreise. Der Vormund ist als ein parteilicher Interessenvertreter des Betreuten nur dem Kindeswohl verpflichtet, nicht öffentlichen oder fiskalischen Interessen. Das bezieht sich auf die eventuelle Einleitung von Jugendhilfemaßnahmen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Aufenthaltsrecht in Deutschland und das Asylverfahren.

ê          Regelmäßiges Clearingverfahren für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

ê          Federführend und zuständig für alle Fragen zum Aufenthalt sind primär die Jugendämter, nicht die Ausländerbehörden.

ê          Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Ermöglichung eines Daueraufenthaltes bei überwiegender Sozialisation in Deutschland.

 

Forderungen für begleitete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

ê          Regelmäßige Gewährung von Hilfe zur Erziehung auch bei 16-18-jährigen Flüchtlingen.

ê          Vorhaltung adäquater Unterbringungsplätze in Einrichtung der Jugendhilfe in den Kommunen. Keine Unterbringung in Sammellagern.

ê          Gewährleistung einer sozialpädagogischen Beratung sowie aller erforderlicher medizinischer und psychotherapeutischer Hilfen.

ê          Übernahme der Kosten für Kindergarten- und Hortplätze.

ê          Einrichtung von Vorschulklassen, Sprachförderung und begleitende schulische Hilfen für Flüchtlings- und MigrantInnenkinder.

ê          Abschaffung aller Beschränkungen bei der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung, Genehmigung des Aufenthalts mindestens bis zum Abschluß einer Ausbildung.

ê          Verzicht auf Abschiebehaft und Abschiebung minderjähriger Flüchtlinge

ê          Verzicht auf zweifelhafte und umstrittene Methoden der Altersbestimmung. Entscheidend für die Bestimmung des Alters sind vorgelegte Unterlagen und die Selbstauskünfte der Betroffenen.